Einfach erklärt – die Landtagswahl in einfacher Sprache

Bei der Landtagswahl stimmst Du darüber ab, wie die Politik in Niedersachsen in den nächsten 5 Jahren aussieht.

Die Landtagswahl ist immer an einem Sonntag. Im Jahr 2022 fand die Wahl am 9. Oktober statt.

Alle 5 Jahre wählst Du den Landtag neu.

An diesem Tag kannst Du von 8 bis 18 Uhr Deine Stimme im Wahllokal abgeben.

Auf dieser Seite der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung findest Du Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl in Niedersachsen in einfacher Sprache. 

Achtung: Unsere Antworten sind nicht rechtsverbindlich!
Hier findest Du weitere Informationen:

  • bei den Wahlämtern in den Gemeinden, Samtgemeinden oder den Landkreisen
  • bei der Niedersächsischen Landeswahlleiterin

Um wen geht es bei der Landtagswahl?

Hier erfährst Du: Was ist der Landtag? Was macht der Landtag?

Wen wähle ich bei der Landtagswahl eigentlich?

Du wählst bei der Landtagswahl in Niedersachsen den Niedersächsischen Landtag. Das ist das Parlament für Niedersachsen.

Der Niedersächsische Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten, die politische Entscheidungen für das Bundesland treffen.

Die Abgeordneten stimmen zum Beispiel über Gesetze ab, die sich auf das Zusammenleben der Bürger_innen auswirken.

Alle 5 Jahre kannst Du die Abgeordneten bei der Landtagswahl neu wählen. Du entscheidest bei der Landtagswahl also mit, welche Personen und welche Parteien in den Landtag einzieht.

Landtag und Landesregierung

Jedes Bundesland in Deutschland hat einen eigenen Landtag und eine eigene Landesregierung.

Die Landesregierung besteht aus einer_m Ministerpräsidentin_en und verschiedenen Minister_innen. Der_die Ministerpräsident_in wird vom Landtag gewählt und ist für die Politik im Bundesland verantwortlich. Jede_r Minister_in hat einen eigenen Aufgabenbereich, zum Beispiel für Gesundheit oder für Schule und Bildung.

Der Landtag ist das Parlament von dem jeweiligen Bundesland. Der Landtag hat verschiedene Aufgabenbereiche: Wahlen, Gesetzgebung, Kontrolle und Haushalt. 
Bund, Länder und Kommunen

Deutschland ist ein Zusammenschluss von 16 Bundesländern. Dieser Zusammenschluss wird auch Bundesrepublik oder kurz „der Bund“ genannt. Die politischen Aufgaben werden zwischen dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen aufgeteilt. Durch diese Teilung ist auch die Macht verteilt. Und die verschiedenen Bundesländer können leichter auf die Bedürfnisse der Wähler_innen vor Ort eingehen.

Der Bund ist verantwortlich für Themen, die ganz Deutschland betreffen. Der Bund ist etwa für die Außenpolitik zuständig.

Die Bundesländer sind für alles verantwortlich, was nur das jeweilige Bundesland betrifft. Dazu gehören etwa Entscheidungen aus dem Bereich Bildung oder Kultur.

Manchmal überschneiden sich die Gesetze von Bund und Ländern. Dann gilt das Bundesgesetz.

In dem jeweiligen Bundesland gibt es dann noch Kommunen/Gemeinden. Das sind etwa kleine oder größere Städte. Sie sind für verschiedene Aufgaben direkt vor Ort verantwortlich. Zum Beispiel für die Energieversorgung, für die Abholung des Hausmülls oder für die Straßenreinigung. Zusätzlich können Kommunen weitere Dienste anbieten, wie ein Museum, eine Bibliothek oder ein Schwimmbad oder eine Sporthalle.

Bund, Länder und Kommunen haben verschiedene Aufgaben, um das Zusammenleben zu organisieren. Auch Du hast bestimmt schon einmal einige dieser sogenannten öffentlichen Dienste genutzt. Sie werden durch Steuern, Abgaben und Gebühren der Bürger_innen bezahlt.

Was macht der Niedersächsische Landtag?

Der Niedersächsische Landtag hat verschiedene Aufgaben. Dazu zählen unter anderem: Wahlen, Gesetzgebung, Kontrolle und Haushalt.

1. Wahlen

Der Niedersächsische Landtag wählt weitere Personen, die dann wichtige politische Entscheidungen treffen. Der Landtag wählt zum Beispiel:

  • den_die Ministerpräsidenten_in,
  • das Landtagspräsidium,
  • die Mitglieder des Staatsgerichtshofs.

Besonders wichtig ist die Wahl der_des Ministerpräsidentin_en. Diese Person leitet nämlich die Regierung in Niedersachsen: die Landesregierung. Und die_der Ministerpräsident_in vertritt das Bundesland nach außen, zum Beispiel gegenüber dem Bundeskanzler oder der EU.

Außerdem wählt der Landtag eine_n Landtagspräsidentin_en. Diese Person leitet unter anderem die Sitzungen im Parlament und sie ist die erste Ansprechperson für Bürger_innen bei parlamentarischen Anliegen.

Der Landtag wählt auch die Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Diese passen auf, dass die Niedersächsische Verfassung eingehalten wird.

2. Gesetzgebung

Der Niedersächsische Landtag diskutiert neue Gesetze und stimmt über diese ab. Die Gesetze haben Einfluss auf das Leben der Bürger_innen. Sie geben zum Beispiel Regeln vor, an die sich die Bürger_innen halten müssen.

Die Vorschläge für ein neues Gesetz kommen von den Abgeordneten des Landtags, von der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren. Bei einem Volksbegehren sammeln Bürger_innen Unterschriften.

3. Kontrolle

Der Landtag hat nach der Verfassung in Niedersachsen das Recht, zu kontrollieren, ob die Landesregierung ihre Macht ausnutzt. Der Landtag hat unter anderem diese Werkzeuge, um das zu kontrollieren: das Fragerecht, den parlamentarischen Untersuchungsausschuss und die Vertrauensfrage. Das Fragerecht bedeutet, dass die Landesregierung Fragen vom Landtag schnell und bestmöglich beantworten muss. Der Landtag kann den parlamentarischen Untersuchungsausschuss bei größeren Problemen in der Verwaltung oder bei Fehlern von Politiker_innen hinzuziehen. Dieser Untersuchungsausschuss ist wie ein Gericht. Der Ausschuss klärt die Probleme auf und berichtet dem Landtag darüber. Ein weiteres Werkzeug ist das Misstrauensvotum.Der Landtag befragt dann seine Mitglieder, ob sie noch den Entscheidungen des_der Ministerpräsidentin_en vertrauen. Hat die Mehrheit des Landtags das Vertrauen in den_die Ministerpräsidentin_en verloren, wählt der Landtag eine neue Person für das Amt. Das nennt man konstruktives Misstrauensvotum.

4. Haushalt

Die jeweilige Landesregierung hat unterschiedliche Ziele, die sie in ihrer Amtszeit erreichen will. Zum Beispiel mehr Geld für die Digitalisierung. Mit verschiedenen Maßnahmen versucht die Regierung, ihre Ziele zu erreichen. Viele dieser Maßnahmen kosten Geld. Die Landesregierung schreibt jedes Jahr einen Plan über ihre geplanten Einnahmen und Ausgaben. Das ist der Haushaltsplan. Der Landtag hat das Haushaltsrecht. Das heißt, er hat das Recht, über das Geld zu bestimmen. Dem Haushaltsplan der Regierung muss der Landtag zum Beispiel erst zustimmen, bevor die Landesregierung das Geld einsetzt. Und der Landtag kontrolliert, ob die Landesregierung den Plan richtig umsetzt.

Wie geht Wählen bei der Landtagswahl?

Hier erfährst Du: Wie viele Stimmen habe ich? Wie wähle ich per Brief?

Wer darf wählen?

Du darfst an der Landtagswahl teilnehmen, wenn Du:

  1. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  2. am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist,
  3. seit mindestens 3 Monaten in Niedersachsen lebst,
  4. wahlberechtigt bist. Es werden nur selten Menschen von der Wahl ausgeschlossen. Ein Grund dafür ist zum Beispiel eine Wahlfälschung.

Wie kann ich kandidieren?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Personen mit einem passiven Wahlrecht sind wählbar. Sie können sich zur Wahl stellen. Man sagt dazu auch kandidieren.

Du kannst bei der Landtagswahl kandidieren, wenn Du am Wahltag:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, 
  • seit mindestens 6 Monaten in dem Wahlgebiet lebst und
  • mindestens 18 Jahre alt bist.

Wie kann ich wählen?

Die letzte Landtagswahl war am Sonntag, den 9. Oktober 2022. Wenn Du wahlberechtigt bist, bekommst Du eine Wahlbenachrichtigung per Post. Du kannst Dir aussuchen, wie Du wählen möchtest:

  • am Wahltag im Wahllokal
  • oder per Briefwahl.

Meine Wahlbenachrichtigung

Wenn Du wahlberechtigt bist, stehst Du im Wähler_innenverzeichnis. Alle Personen aus dem Wähler_innenverzeichnis bekommen 4-6 Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post.
Die Wahlbenachrichtigung ist ein schmaler Zettel.

Auf der Wahlbenachrichtigung stehen:

  • Datum und Uhrzeit der Wahl,
  • die Adresse von Deinem Wahllokal,
  • Informationen zum Wahllokal, zum Beispiel zur Barrierefreiheit,
  • und Informationen zur Briefwahl.

Mit der Wahlbenachrichtigung und Deinem Ausweisdokument kannst Du am Wahlsonntag im Wahllokal wählen gehen. Die Wahlhelfer_innen im Wahllokal sehen an Deiner Wahlbenachrichtigung direkt, ob Du im richtigen Wahlbezirk und Wahlraum bist. Zur Not reicht aber auch nur Dein Ausweis.

Du kannst mit der Wahlbenachrichtigung aber auch die Briefwahl beantragen. Oft steht direkt auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, wie Du die Briefwahl beantragen kannst.

Du hast keine Wahlbenachrichtigung bekommen? Dann solltest Du bei Deiner Gemeinde und dem Wahlamt nachfragen. Weitere Informationen findest Du hier.

Wählen im Wahllokal

Auf Deiner Wahlbenachrichtigung steht die Adresse von Deinem Wahllokal. In Deinem Wahllokal kannst Du zwischen 8 und 18 Uhr abstimmen.

Das solltest Du ins Wahllokal mitnehmen:

  • Deine Wahlbenachrichtigung;
    • ein gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

Info: Du hast Deine Wahlbenachrichtigung vergessen? Das ist nicht so schlimm. Aber Du musst unbedingt ein gültiges Ausweisdokument mit Foto dabeihaben.

Wie viele Stimmen habe ich?

Du hast bei der Landtagswahl 2 Stimmen: eine für das Direktmandat (linke Spalte des Stimmzettels) und eine für die Landeslisten (rechte Spalte).

  • Direktmandat – Du wählst eine Person

Mit der Erststimme wählst Du eine Person aus Deinem Wahlkreis. Gewinner_in des Wahlkreises ist die Person mit den meisten Stimmen. Es gibt insgesamt 87 Direktmandate.

  • Landesliste – Du wählst eine Partei

Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei. Hat eine Partei mindestens 5 % der Stimmen, dann bekommt sie Sitze im Landtag. Die Sitze werden abhängig vom Stimmanteil vergeben: Je mehr Zweitstimmen eine Partei hat, umso mehr Sitze hat sie später im Landtag. Über die Zweitstimme ziehen mindestens 48 Abgeordnete in den Landtag ein.

Wählen per Briefwahl

Zusammen mit der Wahlbenachrichtigung hast Du auch Informationen zur Briefwahl bekommen.

Die Briefwahl musst Du extra beantragen. Die Briefwahl kannst Du schriftlich oder persönlich beantragen. Den Antrag zur Briefwahl stellst Du bei Deiner Gemeinde.

Du hast die Briefwahl mündlich oder schriftlich beantragt? Dann bekommst Du einen Brief mit Deinen Wahlunterlagen.

In dem Brief sind:

  • Dein Stimmzettel,
    • weitere Informationen zur Briefwahl (zum Beispiel zum Ausfüllen, Verpacken und Zurückschicken der ausgefüllten Stimmzettel),
    • Briefumschläge und
    • Dein Wahlschein.

Auf dem Wahlschein musst Du die eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Damit versicherst Du, dass Du Deine Stimmzettel persönlich ausgefüllt hast. Wenn Du Deine Stimmzettel nicht selbst ausfüllen kannst, dann darf Dich eine Person dabei unterstützen. Diese Person unterschreibt dann auch eine eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein.

Info: Die Stimmzettel darfst Du nie unterschreiben. Die Wahl ist nämlich geheim.

Du hast Deine Wahlunterlagen zu Hause ausgefüllt? Jetzt ist es wichtig, dass Deine Stimmzettel rechtzeitig zur Auszählung ankommen. Du solltest Deine Wahlunterlagen also am besten so früh verschicken, dass sie spätestens am Freitag vor der Wahl ankommen, oder sie selbst abgeben.

Wenn Deine Unterlagen zu spät ankommen, kann Deine Stimme nicht mitgezählt werden.

Wie beantrage ich schriftlich die Briefwahl?

Du kannst Deinen Antrag zum Beispiel als Brief schicken. Auf der Rückseite von Deiner Wahlbenachrichtigung findest Du eine Vorlage, mit der Du die Briefwahl beantragen kannst. In manchen Gemeinden kannst Du Deinen Antrag auf der Website der Gemeinde stellen.


In dem Antrag sind diese Daten besonders wichtig:

  1. Dein vollständiger Name,
  2. Dein Geburtsdatum,
  3. Deine Adresse.

Du musst keinen Grund angeben, warum Du die Briefwahl beantragst.

Wenn Du Deine Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt hast, bekommst Du alle Unterlagen zugeschickt.

Wie beantrage ich persönlich die Briefwahl?

Du kannst Deinen Antrag auch mündlich stellen. Leider geht das nicht durch einen Anruf. Du musst in das Wahlamt Deiner Gemeinde gehen. Wenn Du nicht weißt, wo das ist, kannst Du zum Beispiel in der Gemeindeverwaltung fragen.

Du bekommst dann meistens sofort Deine Wahlunterlagen. Deine Stimmzettel kannst Du dann oft direkt vor Ort ausfüllen und abgeben. Oder Du nimmst die Wahlunterlagen mit nach Hause und schickst sie per Post zurück.

Info: Du möchtest im Wahlamt Deiner Gemeinde Deine Stimmzettel ausfüllen? Dann musst Du das bis 2 Tage vor der Wahl um 13 Uhr getan haben.

Noch mehr Fragen zur Wahl

Hier erfährst Du: Kann ich jemanden mit in die Wahlkabine nehmen? Muss ich meinen Namen auf den Stimmzettel schreiben?

Was ist, wenn mein Wahllokal nicht barrierefrei ist?

Leider gibt es noch immer Wahllokale, die nicht barrierefrei sind. Du hast dann 3 Möglichkeiten:

  1. Du wählst per Briefwahl.
  2. Du wählst in einem anderen, barrierefreien Wahllokal.
    Das musst Du bei Deiner Gemeinde beantragen. Dann bekommst Du einen Wahlschein. Mit dem Wahlschein darfst Du in einem barrierefreien Wahllokal wählen.
  3. Du nimmst Dir eine Hilfsperson zum Wahllokal mit. Diese Person hilft Dir im Wahllokal. Sie darf Dir zum Beispiel beim Ausfüllen der Stimmzettel helfen. Sag aber im Wahllokal Bescheid, dass Du eine Hilfsperson dabeihast.

Kann ich mein Wahlrecht verlieren?

Ja, Dein Wahlrecht kann Dir entzogen werden, aber das passiert sehr selten.

Das Recht, zu wählen, kann Dir bei einer Verurteilung wegen bestimmter politischer Straftaten entzogen werden. Bei einer Verurteilung wegen Wahlfälschung oder Landesverrat kann Dir ein Gericht Dein aktives Wahlrecht für 2 bis 5 Jahre aberkennen. Wenn Du Dein aktives Wahlrecht verlierst, verlierst Du auch das Recht, zu kandidieren.

Info: Das aktive Wahlrecht ist das Recht, zu wählen.

Du kannst auch nur Dein Recht, zu kandidieren, verlieren. Das geschieht automatisch, wenn Du für eine Straftat zu mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wirst. Dann verlierst Du Dein Recht, zu kandidieren, für die Dauer Deiner Freiheitsstrafe und für weitere 5 Jahre. Außerdem darfst Du in diesem Zeitraum auch kein Mitglied einer Partei sein.

Info: Das passive Wahlrecht ist das Recht, selbst zu kandidieren.

Darf ich ein Selfie in der Wahlkabine machen?

Du möchtest allen zeigen, dass Du wählen warst? Und Du willst ein Selfie in der Wahlkabine machen und es gleich mit „#IchWarWählen“ auf Instagram hochladen?

Leider ist es in der Wahlkabine verboten, Fotos zu machen. Deine Wahl soll schließlich geheim bleiben.

Du kannst aber einfach draußen vor dem Wahllokal ein Foto von Dir machen.

Muss ich meinen Namen auf den Wahlzettel schreiben?

Nein, das solltest Du nicht tun! Wenn Du Deinen Namen auf den Wahlzettel schreibst, dann wird der Wahlzettel ungültig. Deine Stimme kann also nicht gewertet werden.

Die Wahlen in Deutschland sollen nämlich geheim sein. Deshalb wählst Du im Wahllokal auch in einer extra Wahlkabine, die nur Du allein betreten darfst.

Kann ich jemanden mit in die Wahlkabine nehmen?

Nein: Allgemein darfst Du keine Person mit in die Wahlkabine nehmen. Schließlich soll Deine Wahl geheim sein.

Ja: Hast Du eine Hilfsperson dabei? Dann musst Du das dem_der Wahlvorsteher_in im Wahllokal sagen. Erst dann darf Deine Hilfsperson mit Dir in die Wahlkabine kommen. Die Hilfsperson muss so wählen, wie Du das willst. Und die Hilfsperson muss Deine Wahlentscheidung geheim halten.

Kann ich für jemanden mitwählen?

Nein, das ist nicht erlaubt. In Deutschland muss jede_r Wahlberechtigte eigenständig und geheim wählen. Niemand muss sagen, wen sie_er gewählt hat. Deshalb darfst Du auch nicht für Deine Freund_innen oder Familienmitglieder die Stimmzettel ausfüllen.

Bei der Briefwahl bekommst Du die Stimmzettel und einen Wahlschein. Auf dem Wahlschein musst Du eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Damit versicherst Du, dass Du die Stimmzettel selbst ausgefüllt hast.
Deine Hilfsperson füllt für Dich den Stimmzettel aus? Dann muss sie den Stimmzettel so ausfüllen, wie Du das möchtest. Danach muss Deine Hilfsperson eine eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben. Damit versichert sie, dass sie den Stimmzettel so ausgefüllt hat, wie Du das willst.

Kann ich bei der Wahl schummeln?

Schummeln kannst Du bei einer Wahl nicht. Zumindest nicht wie beim Abschreiben in der Schule. Bei der Wahl geht es um Deine Meinung. Deshalb solltest Du nicht einfach so wählen, wie Deine Freund_innen oder Familienmitglieder wählen. Informiere Dich lieber vorher, welche Partei oder welche_r Kandidat_in zu Deinen Ansichten passt.

Wen soll ich wählen?

Diese Frage können wir Dir nicht beantworten. Du darfst selbst entscheiden, wen Du wählen willst. Am besten informierst Du Dich, welche Partei oder welche_r Kandidat_in am besten zu Deinen Ansichten passt.

Das kannst Du zum Beispiel bei den jeweiligen Parteien und Kandidat_innen selbst tun. Du liest Dir dazu am besten das Wahlprogramm der jeweiligen Partei durch.

Unter Fragen und Antworten findest Du weitere Fragen mit ausführlichen Antworten.


In Kooperation mit:

Diese Texte sind in Kooperation mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen entstanden.

Der SoVD ist mit rund 280.000 Mitgliedern der größte Sozialverband des Landes. Er ist gemeinnützig, überparteilich und konfessionell unabhängig. Der SoVD setzt sich für soziale Gerechtigkeit, Inklusion und Barrierefreiheit ein. In diesem Zusammenhang macht er sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben stark, unter anderem durch die Verwendung von einfacher und verständlicher Sprache sowie Leichter Sprache.