Darum geht es – Wer oder was wird gewählt?

Bei der Landtagswahl wird das Niedersächsische Parlament gewählt. Aber was ist das eigentlich genau?

Übersicht

Die eigenständige Landesverwaltung

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einheitsstaat, sondern ein sogenannter Bundesstaat. Das steht sogar im Grundgesetz. Deutschland besteht also eigentlich aus verschiedenen Ländern. Das bedeutet, dass nicht nur zentral in der Hauptstadt Berlin Entscheidungen getroffen werden, sondern auch in den 16 Bundesländern.

Die Bundes- und die Landesebene sind dabei gleichberechtigt und eigenständig: Die Länder haben eigene Landesverfassungen, Landesparlamente, Verwaltungsstrukturen und Zuständigkeiten. Zusätzlich gibt es Kommunen (also zum Beispiel kleine und große Städte), die wiederum Teil der Landesebene sind.

In einer Demokratie ist es wichtig, dass diejenigen, die Gesetze beschließen, demokratisch gewählt werden. Damit sich aber nicht alle in sämtliche Themen einarbeiten müssen, wählen wir Vertreter_innen, die unsere Interessen bei Entscheidungen möglichst gut vertreten sollen. Deswegen gibt es nicht nur auf der Bundes-, sondern auch auf der Landesebene demokratische Wahlen: die Landtagswahlen.

Bund und Länder sind also jeweils für unterschiedliche Politikbereiche, Aufgaben und Themen verantwortlich, für die sie Entscheidungen treffen und Gesetze beschließen können.

Diese Aufteilung in Bund und Länder hat verschiedene Vorteile: Die Macht wird verteilt und ist nicht bei einer einzigen Regierung im Bund gebündelt. Außerdem soll die Landesregierung dadurch stärker auf Besonderheiten im eigenen Bundesland eingehen können und den Wähler_innen vor Ort und ihren Bedürfnissen näher sein.

Bund – Land – Kommune

Jede dieser drei Ebenen – Bund, (Bundes-)Länder und Gemeinden/Kommunen – nimmt bestimmte Aufgaben wahr und organisiert dadurch einen Teil des Zusammenlebens. In Deinem alltäglichen Leben nimmst Du einige dieser verschiedenen, sogenannten öffentlichen Dienste in Anspruch. Das kostet natürlich Geld. Finanziert werden diese öffentlichen Dienste deswegen durch Steuern, Abgaben und Gebühren, welche die Bürger_innen zahlen

Die Gemeinden/Kommunen haben die Pflicht, sich um die Organisation des Zusammenlebens direkt vor Ort zu kümmern, beispielsweise um die Energieversorgung, die Abholung des Hausmülls oder die Straßenreinigung. Daneben gibt es aber auch freiwillige Dienste, die eine Gemeinde leisten kann, zum Beispiel die Bereitstellung eines Museums, einer Bibliothek oder von Sportstätten. Die Gemeinden finanzieren diese Angebote zum Beispiel aus der Gewerbe- und Grundsteuer, erhalten aber auch einen Teil der Einnahmen aus Lohn- und Einkommenssteuer.

Die Länder regeln die Angelegenheiten, die das gesamte Bundesland betreffen. Sie sind unter anderem für die Schulen und Universitäten, aber auch für das Gesundheitswesen (Krankenhäuser), die Kulturförderung sowie die Polizei und Gerichte verantwortlich. Sie finanzieren ihre Arbeit unter anderem aus der Lohn- und Einkommenssteuer, Grunderwerbssteuer, Kraftfahrzeugsteuer und Erbschaftssteuer.

Auf der Bundesebene werden Themen bearbeitet, die nicht auf der Landesebene entschieden werden können und für die es eine gemeinsame Regelung für alle braucht. So hat der Bund zum Beispiel die Aufgabe, Ausgaben für die Außenpolitik zu finanzieren oder auch staatliche Zuschüsse zur Sozialversicherung zu übernehmen. Die Sozialversicherung umfasst die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung.

Übrigens: Im Bund gibt es nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bundesrat. Das ist ein Parlament der Länderregierungen. Hier sitzen Mitglieder der verschiedenen Länderregierungen, also auch Personen, die der Niedersächsischen Landesregierung angehören. Der Bundesrat gibt den Bundesländern die Möglichkeit, an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mitzuwirken und Einfluss auf Entscheidungen der Bundesebene zu nehmen. Mehr zur Ebene des Bundes und zum politischen System erfährst Du zum Beispiel hier.

Die verschiedenen Ebenen bekommen das Geld für die Ausführung der öffentlichen Dienste durch die Steuern und Abgaben, welche die Bürger_innen zahlen. So finanzieren die Bürger_innen gemeinsam und solidarisch diejenigen Dienste, die sie selbst als Gesellschaft brauchen. Wenn eine Gemeinde/Kommune oder ein Bundesland bloß wenige Steuern erhält, bekommt es finanzielle Unterstützung, also eine Bezuschussung: Der Bund unterstützt die (Bundes-)Länder, die Bundesländer wiederum unterstützen sich sowohl gegenseitig als auch die Gemeinden/Kommunen.

Der Niedersächsische Landtag


Bei der Landtagswahl wird darüber entschieden, wer in das Landesparlament einzieht und damit die Volksvertretung (Landtag) für das jeweilige Bundesland bildet.

Der Niedersächsische Landtag ist das zuständige Parlament für das Bundesland Niedersachsen. Im Parlament werden politische Entscheidungen getroffen, zum Beispiel Gesetze beschlossen. Diese Gesetze regeln das gemeinsame Zusammenleben der Bürger_innen in Niedersachsen.

Wofür Gesetze benötigt und wie diese ausgestaltet werden, darüber diskutieren und streiten die Menschen im Parlament. Dem Landtag gehören mindestens 135 gewählte Personen an, die man Abgeordnete nennt. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Landtags von den Bürger_innen neu gewählt.

Was macht der Niedersächsische Landtag?


Wählen

Nachdem der Niedersächsische Landtag von den Bürger_innen gewählt worden ist, alle Sitzplätze verteilt sind – und damit die Zusammensetzung des Parlaments feststeht –, wählen die Abgeordneten eine Reihe von Personen in wichtige Entscheidungspositionen.

Wahl der Leitung: Das Landtagspräsidium

Zuallererst wählt der Landtag seine eigene Leitung, das Landtagspräsidium. Der_Dem Landtagspräsidentin_en obliegt dann die Leitung des Parlaments und damit der Niedersächsischen Volksvertretung. Sie_Er repräsentiert den Landtag und das Bundesland nach außen, leitet außerdem zum Beispiel die einzelnen Sitzungen des Parlaments und unterzeichnet verabschiedete Gesetze.

In diesen Videos erzählt die Landtagspräsidentin von ihren Aufgaben und dem Alltag im Landtag.

Wahl des Ministerpräsidiums und der Landesregierung

Eine zentrale Rolle spielt dann natürlich die Wahl der_des Ministerpräsidenten_in. Diese Person wird durch die Mitglieder des Landtags gewählt und hat als Regierungschef_in die Leitung der Regierung inne. Sie gibt die wesentliche Richtung für die Politik im Land Niedersachsen für die nächsten fünf Jahre vor und repräsentiert das Bundesland politisch nach außen. Als Regierungschef_in benennt („beruft“) sie nach ihrer Wahl selbst die Leitungen der einzelnen Ministerien: die Minister_innen. Gemeinsam bilden dann Ministerpräsident_in und Minister_innen die fertige Landesregierung, das sogenannte Kabinett. „Kabinett“ bedeutet übrigens ursprünglich „kleines Zimmer“ – wahrscheinlich war damit einmal der Raum gemeint, in dem sich früher eine Regierung traf, um sich zu beraten.

Bevor die Landesregierung mit dem Regieren beginnen darf, entscheidet das Parlament des Landtags noch gemeinsam, ob es mit der gesamten Regierung auch einverstanden ist: Es „bestätigt“ die Regierung. Mehr zur Landesregierung und den derzeit zehn Ministerien erfährst Du hier.

Und noch mehr Wahlen:

Außerdem wählen die Abgeordneten des Landtags die Mitglieder des Staatsgerichtshofs. Der passt auf, dass die Niedersächsische Verfassung eingehalten wird.

Auch bei der Zusammensetzung des sogenannten Landesrechnungshofes muss der Landtag mitbestimmen und ihr zustimmen. Der Landesrechnungshof hat die Aufgabe, die Finanzen (den „Haushalt“) des Landes zu prüfen, also ob zum Beispiel die Abgaben und Steuern der Bürger_innen auch richtig und wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt und korrekt abgerechnet werden.


Gesetze diskutieren und beschließen

Der Niedersächsische Landtag besitzt die sogenannte Gesetzgebungskompetenz. Das heißt, die Menschen, die wir in den Landtag wählen, beraten und diskutieren über neue Gesetze, stimmen über diese ab und beschließen sie. Sobald die Gesetze in Kraft treten, geben sie Regeln für das Zusammenleben vor, an die sich alle Bürger_innen in Niedersachsen halten müssen. Vorschläge für ein neues Gesetz können zum Bespiel von Mitgliedern des Landtags, der Landesregierung oder durch ein Volksbegehren (eine Unterstützungsliste der Bürger_innen) gemacht werden.

Weil Deutschland ein Bundesstaat ist, ist er wie gesagt in Bund und (Bundes-)Länder aufgeteilt. Das bedeutet auch, dass manche Bereiche vom Bund – also von den gewählten Vertreter_innen für Deutschland insgesamt – und andere wiederum von den einzelnen Bundesländern geregelt werden. Diese Aufgabenteilung in der Gesetzgebung bezeichnet man als vertikale Gewaltenteilung. Wenn es etwa um die Verteidigung des Landes geht, ergibt es mehr Sinn, Maßnahmen für ganz Deutschland im Bund abzustimmen. Manche Bereiche überschneiden sich aber auch. Dann hat der Bund Vorrang; das heißt, das Bundesgesetz gilt, auch wenn es ein Landesgesetz gibt, das etwas anderes sagt (Art 31 GG). Zu den Bereichen der Länder zählen zum Beispiel Entscheidungen über das Schulrecht, den Denkmalschutz oder die Bauordnung. Für diese Gebiete beschließen die Landesparlamente Gesetze. Der Niedersächsische Landtag kann also Regelungen für die Schulen im Land auf den Weg bringen und zum Beispiel entscheiden, was die Schüler_innen an den verschiedenen Schulen lernen sollen.


Kontrollieren

Als Volksvertretung hat der Landtag außerdem die wichtige Aufgabe, zu kontrollieren, dass alle Vorgänge in der niedersächsischen Politik von der Landesregierung richtig ausgeführt werden. Das ist auch wichtig, um sicherzustellen, dass die Regierung ihre Macht nicht missbraucht. In der Verfassung des Landes Niedersachsen, im Grundregelwerk, ist festgeschrieben, wie der Landtag die Landesregierung kontrollieren kann – also welche „Werkzeuge“ er dafür hat.

Zu diesen Werkzeugen zählt beispielsweise das Fragerecht. Die Abgeordneten dürfen der Regierung Fragen und Anfragen stellen – in denen zum Beispiel Entscheidungen hinterfragt und um Begründungen oder nähere Details gebeten wird. Anfragen von Mitgliedern des Parlaments muss die Landesregierung zeitnah und bestmöglich beantworten. Ein anderes Werkzeug ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Diesen kann der Landtag einberufen, wenn es anscheinend größere Probleme in der Verwaltung oder grobe Fehler durch Politiker_innen gibt. Ein Untersuchungsausschuss versucht aufzuklären, was in der Regierung des Landes falsch gelaufen ist, und berät über politische Konsequenzen.

Wenn die Mehrheit des Parlaments der Meinung ist, dass die _der Regierungschef_in ihre_seine Arbeit nicht mehr gut oder nicht richtig macht, kann das Parlament ihm_ihr sein Misstrauen aussprechen. Es muss dann eine_n Nachfolger_in vorschlagen und wählen. Dieses Werkzeug nennt man konstruktives Misstrauensvotum.


Über das Geld, den Haushalt, beraten

Oft geht es um die Entscheidung, wie das Geld, das das Land Niedersachsen in seiner Kasse zur Verfügung hat, auf die verschiedenen Aufgaben verteilt werden soll. Will die Landesregierung neue Maßnahmen umsetzen, wird auch dafür meistens Geld benötigt. Über die Verwendung dieses Geldes darf der Landtag abstimmen. Das ist das „Haushaltsrecht“. Dazu stellt die Landesregierung einen Plan auf, der alle voraussichtlichen Einnahmen (zum Beispiel über Steuern) und Ausgaben (zum Beispiel den Bau neuer Straßen) für das nächste Jahr beinhaltet. Der Landtag prüft diesen Plan. Nach der Zustimmung kontrolliert der Landtag, ob die Regierung ihn richtig umsetzt. Hier findest Du auch ein Video, das die Haushaltsberatungen erklärt.

Mehr dazu, wie der Landtag arbeitet, kannst Du auf der Seite des Niedersächsischen Landtags erfahren.

Was passiert im Landtag? – Die Landtagspräsidentin im Interview

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages (2017-2022) Dr. Gabriele Andretta beantwortet die Fragen der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung.

Was genau macht überhaupt ein_e Landtagspräsident_in und wie schafft man es ein ganzes Bundesland zu vertreten? Wie können Bürger_innen ihre Interessen einbringen? Was passiert, wenn eine Diskussion im Parlament aus dem Ruder läuft und gibt es eigentlich einen Dresscode im Landtag?

Was macht ein_e Landtagspräsident_in?

Wie wird man eigentlich Landtagspräsident_in, wie verändert sich der Alltag und was passiert im niedersächsischen Parlament?

Was bedeutet Diversität im Landtag?

Wie schafft man es eigentlich ein ganzes Bundesland im Landtag zu vertreten? Wie vertritt der Landtag die Interessen vieler Menschen und was bedeutet Diversität im Landtag?

Wie ist es sonst so im Landtag?

Wie ist die Stimmung im Landtag? Gibt es eine Sitzordnung und gibt es eigentlich einen Dresscode?


In Kooperation mit:

Diese Texte sind in Kooperation mit dem Institut für Didaktik der Demokratie (IDD) entstanden.

Das Institut für Didaktik der Demokratie ist ein Institut der Philosophischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Das Institut hat sich zum Ziel gesetzt, Forschungs- und Transferaktivitäten auf den Feldern von Politischer Bildung und Demokratiepädagogik, Geschichte und Erinnerungskultur sowie den sozialen Herausforderungen der Zivilgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu bündeln und zu profilieren.

Inhaltlich hat sich das Institut fünf Schwerpunktthemen gesetzt, die jeweils auf die zentralen Herausforderungen für die Demokratie verweisen: Bürgerbewusstsein und Partizipation; Diversität und Inklusion; Rechtsextremismus und Demokratie; Nationalsozialismus und Diktaturerfahrung; Europäisierung und Globalisierung.