Die Niedersächsische Landeszentrale für politische Bildung gibt zur Wahl keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Für weitere Informationen und Fragen zu den Wahlunterlagen stehen Dir die Wahlleiter_innen beziehungsweise die Wahlämter in den Gemeinden, Samtgemeinden oder Landkreisen zur Verfügung. Für die Erstellung und Versendung der Wahlunterlagen sind wir nicht zuständig. Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen findest Du auf den Seiten der niedersächsischen Landeswahlleiterin und insbesondere der Bundeswahlleiterin.
Überblick: Die Bundestagswahl – kurz erklärt

Zum Schutz Ihrer Daten wird das Video erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Klicken Sie auf „Video laden“, um den Inhalt anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übertragen werden.
Auf Arabisch: انتخابات البوندستاغ 2025: كل ما تحتاج إلى معرفته

Zum Schutz Ihrer Daten wird das Video erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Klicken Sie auf „Video laden“, um den Inhalt anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übertragen werden.
Auf Türkisch: Federal Meclis seçimleri 2025: Bilmeniz gereken her şey!

Zum Schutz Ihrer Daten wird das Video erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Klicken Sie auf „Video laden“, um den Inhalt anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übertragen werden.
Auf Russisch: Выборы в Бундестаг 2025: все, что вам нужно знать!

Zum Schutz Ihrer Daten wird das Video erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Klicken Sie auf „Video laden“, um den Inhalt anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übertragen werden.
Auf Englisch: All you need to know about the Bundestag election 2025!

Zum Schutz Ihrer Daten wird das Video erst nach Ihrer Zustimmung geladen. Klicken Sie auf „Video laden“, um den Inhalt anzuzeigen. Dabei können personenbezogene Daten an YouTube übertragen werden.
Wie kann ich wählen?

Wer darf wählen?
Du hast das Recht zu wählen, wenn Du:
– die deutsche Staatsbürgerschaft hast,
– am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist
– und seit mindestens drei Monaten Deinen Wohnsitz in Deutschland hast (kein fester Wohnsitz? Lies unten weiter!)
– Deutsche, die zurzeit im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen. Mehr dazu erfährst Du hier – auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Alle, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht), können auch für den Bundestag kandidieren und somit gewählt werden (passives Wahlrecht).
(HLZ)
Kann ich auch wählen, wenn ich keinen festen Wohnsitz habe?
Ja, Dein Wahlrecht behältst Du! Aber: Du musst dies rechtzeitig beantragen. Denn es werden nur gemeldete Wahlberechtigte mit festem Wohnsitz in das Wähler_innenverzeichnis übernommen, weshalb wohnungs- oder obdachlose Wahlberechtigte einen Antrag auf Aufnahme in das Wähler_innenverzeichnis bei ihrer zuständigen Gemeinde stellen müssen. Dies muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl geschehen. Dieses Datum fällt auf einen Sonntag, den 2. Februar 2025 – entsprechend musst Du den Antrag früher stellen. Oft bieten Beratungsstellen dafür Unterstützung an.
(LpB)
Die Wahlbenachrichtigung

Wo bekomme ich meine Wahlunterlagen? Muss ich mich zur Wahl anmelden?
Nein. Wer wahlberechtigt ist, wird automatisch in das Wähler_innenverzeichnis aufgenommen. Dabei ist nur wichtig, dass Du seit mindestens drei Monaten offiziell mit Deinem Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Wahlgebiet angemeldet bist. Alle Personen aus diesem Wähler_innenverzeichnis bekommen vier bis sechs Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung zugesendet.
Die Wahlbenachrichtigung ist ein schmaler Zettel und wirkt zuweilen unscheinbar, tatsächlich ist sie aber sehr wichtig! Auf der Wahlbenachrichtigung findest Du wichtige Informationen wie zum Beispiel das Datum des Wahltags, den Zeitraum und vor allem: die Information darüber, wo sich Dein Wahlraum befindet und ob er barrierefrei ist. Auch für die Personen im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung wichtig und hilfreich: So können sie direkt prüfen, ob Du im richtigen Wahlbezirk und Wahlraum bist, und sehen auch Deine Nummer im Wähler_innenverzeichnis.
Mit der Wahlbenachrichtigung und Deinem Ausweis kannst Du am Wahlsonntag direkt vor Ort Deine Stimme abgeben.
Mit der Wahlbenachrichtigung kannst Du aber auch einen Wahlschein und Wahlunterlagen für die Briefwahl beantragen, um noch vor dem Wahltag zu wählen. Oft kannst Du für diesen Antrag die Rückseite Deiner Wahlbenachrichtigung nutzen.
Solltest Du keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, frage am besten bei Deiner Gemeinde nach.
(LpB)
Was ist, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nie bekommen oder verloren habe?
Wenn Du wahlberechtigt und an deinem Wohnort gemeldet bist, wirst Du automatisch in das Wähler_innenverzeichnis aufgenommen. Etwa vier bis sechs Wochen vor der Wahl sollte dann Deine Wahlbenachrichtigung per Post eintreffen. Falls dies bis zum 21. Tag vor der Wahl (also dem 02.02.2025) nicht passiert ist, Du aber wahlberechtigt und gemeldet bist, wende Dich an Deine zuständige Gemeinde und frage dort nach.
Falls Dir erst am Wahltag auffällt, dass Du Deine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hast, kannst Du auch in jedem Wahlraum nachfragen, wo sich Dein Wahlbezirk und Wahlraum befinden. Die Wahlhelfer_innen haben in der Regel eine Übersicht, zu welcher Straße welcher Wahlbezirk und Wahlraum gehören. Mit diesen Informationen kannst Du dann zum korrekten Wahlraum gehen. Dort kannst Du ausnahmsweise auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen; Du benötigst dann aber in jedem Fall ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um Deine Identität zu bestätigen.
(LpB)
Was ist der Unterschied zwischen Wahlbenachrichtigung, Wahlschein und Stimmzettel?
Die Wahlbenachrichtigung ist der schmale Zettel, der Dich über die Wahl und unter anderem Dein Wahllokal informiert.
Einen Wahlschein kannst Du beantragen (zum Beispiel mithilfe Deiner Wahlbenachrichtigung). Der Wahlschein ist eine Berechtigung, um entweder per Briefwahl zu wählen oder um innerhalb Deines Wahlkreises in einem anderen Wahllokal zu wählen, als auf Deiner Wahlbenachrichtigung angegeben.
Der Stimmzettel ist der Zettel auf dem Du Deine Kreuze machst und damit Deine Stimme abgibst.
(LpB)
Briefwahl
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wenn Du bereits weißt, dass Du am Wahltag nicht wählen gehen kannst, weil Du zum Beispiel in Ruhe zu Hause wählen möchtest, mobilitätseingeschränkt oder im Urlaub bist, dann kannst Du bei der Gemeinde Deines Hauptwohnsitzes die Briefwahl beantragen. Eine Begründung brauchst Du dafür nicht. Die Beantragung geht einfach: entweder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail über die Rückseite Deiner Wahlbenachrichtigung); oder Du gehst persönlich zur Gemeinde. Hat alles funktioniert, bekommst Du die Briefwahlunterlagen nach Hause geschickt oder vor Ort ausgehändigt (oft kannst Du dort auch schon direkt wählen und die Dokumente gleich wieder abgeben). Nachdem Du die Unterlagen ausgefüllt hast, kannst Du sie kostenlos per Post an die Gemeinde zurücksenden; dort sollten sie allerdings spätestens am Wahltag eintreffen, damit sie gelten. Du musst also aufpassen, sie rechtzeitig loszuschicken, oder sie rechtzeitig persönlich einwerfen.
Folgende Unterlagen bekommst Du bei einer Briefwahl:
- Einen Wahlschein.
- Einen Stimmzettel.
- Einen Stimmzettelumschlag.
- Einen Wahlbriefumschlag. Hierauf ist auch die Anschrift angegeben, an die der Wahlbrief gesendet wird.
- Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl erläutert.
Das machst Du damit:
Beide Stimmen persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Stimmzettelumschlag legen. Den Stimmzettelumschlag zukleben.
Unten auf dem Wahlschein befindet sich die eidesstattliche Erklärung: Hier musst Du Ort und Datum angeben und unterschreiben. Diesen Wahlschein legst Du dann zusammen mit dem bereits zugeklebten Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag.
Den Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Innerhalb von Deutschland musst Du keine Briefmarke auf den Wahlbriefumschlag kleben, der Versand ist dann portofrei. Die Post empfiehlt, den Umschlag spätestens drei Werktage vor der Wahl abzusenden.
(LpB)

Wahllokal
Was brauche ich im Wahllokal und was passiert da?
Du brauchst:
- Ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um nachzuweisen, dass Du auch die wahlberechtigte Person bist.
- Die Wahlbenachrichtigung, die Dir vor dem Wahltag zugesendet wurde, um den richtigen Wahlbezirk und Wahlraum zu finden; notfalls reicht im Wahlraum aber auch nur das Ausweisdokument.
Da gehst Du hin: Welcher Dein Wahlbezirk ist und wo sich der Wahlraum befindet, steht auf Deiner Wahlbenachrichtigung. Der Wahlraum wird oft auch „Wahllokal“ genannt
Wenn Du also im Wahllokal ankommst, sitzen dort die Wahlhelfer_innen. Diesen zeigst Du einfach Deine Wahlbenachrichtigung, damit sie kontrollieren können, ob Du Dich auch im richtigen Wahlbezirk und Wahlraum befindest. Falls Du die Wahlbenachrichtigung nicht mehr hast, kannst Du auch stattdessen Deinen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) vorzeigen.
Die Wahlhelfer_innen haken Dich dann im Wähler_innenverzeichnis ab. Anschließend bekommst Du den Stimmzettel ausgehändigt. Mit dem Stimmzettel gehst Du dann in eine Wahlkabine. Das kann zum Beispiel ein Tisch mit Sichtschutz sein – denn Du musst Deine Stimme geheim abgeben. Hier kann man sich in Ruhe hinsetzen und mit den Stiften, die Du vorher bekommen hast oder die dort liegen, die Kreuze auf dem Stimmzettel machen. Bevor Du die Wahlkabine verlässt, musst Du den Stimmzettel noch zusammenfalten, sodass niemand anderes im Wahlraum sehen kann, was Du angekreuzt hast. Mit dem gefalteten Stimmzettel gehst Du dann zur Wahlurne – das ist ein Kasten, eine Tonne oder eine Kiste mit einer schmalen Öffnung zum Einwerfen des Stimmzettels. Dieser Kasten bleibt verschlossen, bis die offizielle Wahlzeit um 18 Uhr vorbei ist. Anschließend werden die Stimmzettel von den Wahlhelfer_innen ausgezählt.
Folgende Dinge solltest Du unbedingt beachten, damit Dein Stimmzettel und Deine Wahl gültig sind:
- Ganz wichtig: Nur so viele Kreuze wie vorgesehen setzen! Auf den Stimmzetteln ist vermerkt, wie viele Kreuze Du höchstens machen solltest.
- Achte darauf, dass klar erkennbar ist, wen Du wählen möchtest. Zum kreativen Austoben ist der Stimmzettel nicht der richtige Platz. Als Symbol zum Abstimmen wird ein Kreuz empfohlen.
- Keine schriftlichen Kommentare! Auf dem Zettel dürfen keine Wörter vermerkt werden, die über das Symbol zum Abstimmen hinausgehen. Das hat den Grund, dass an der Handschrift eine Person erkannt und so das Wahlgeheimnis gefährdet werden könnte.
- Kein Name auf dem Stimmzettel! Aufgrund des Wahlgeheimnisses gilt auch für den Stimmzettel, dass die Wahl anonym ist.
(LpB)

Wen und wie wähle ich überhaupt?

Wähle ich den oder die Bundeskanzler_in?
Wer Bundeskanzler_in wird, bestimmen die Wähler_innen nicht direkt. Die größeren Parteien werben zwar im Wahlkampf mit Personen, die Bundeskanzler_in werden sollen, doch die Person für dieses Amt wählen erst die Abgeordneten des Bundestags nach der Wahl. Meistens stellt die Partei mit den meisten Abgeordneten die_den Bundeskanzler_in. Insofern haben die Stimmen der Wähler_innen auch in dieser Frage Gewicht.
(HLZ)
Abgeordnete – warum heißt das so?
Abgeordnete – diese Bezeichnung kommt vom Verb „abordnen“, und das meint so etwas wie „absenden“ oder „abschicken“. Wenn eine Person in das Parlament gewählt wird, dann wird sie von den Wähler_innen abgesandt oder entsandt, also in das Parlament geschickt, um dort Interessen zu vertreten. Deshalb nennt man die in das Parlament gewählten Personen „Abgeordnete“.
Und um diese Personen und dieses Parlament geht es bei der Bundestagswahl. Das Parlament für die Bundesrepublik Deutschland nennt man „Bundestag“.
Wie der Bundestag funktioniert und was ihn von der Regierung unterscheidet, erfährst Du hier.
(LpB)
Zwei Stimmen: Erst- und Zweitstimme – wie funktioniert das?
Jede wahlberechtigte Person hat bei der Bundestagswahl zwei Stimmen: eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme wählst Du eine_n Kandidat_in, die oder der Deinen Wahlkreis im Parlament vertreten soll. Mit der Zweitstimme wählst Du eine Partei beziehungsweise die Landesliste einer Partei. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele Abgeordnete einer Partei insgesamt in den Bundestag kommen.
Auf dem Stimmzettel gibt es deshalb zwei Spalten: In der linken Spalte stehen die Kandidat_innen aus Deinem Wahlkreis und in der rechten Spalte stehen die Parteien. Du kannst in jeder Spalte ein Kreuz machen.
Übrigens:
- Die Person, die Du mit der Erststimme wählst, muss nicht der Partei angehören, für die Du mit Deiner Zweitstimme stimmst.
- Die Bezeichnung „Erst- und Zweitstimme“ kann verwirren. Die Erststimme meint nicht „erste Wahl“ und die Zweitstimme nicht „zweite Wahl“. Daher gab es von politischer Seite auch bereits den Vorschlag die Stimmen in „Personenstimme“ und „Listenstimme“ umzubenennen.
(HLZ)
Landesliste – wer steht zur Wahl in Niedersachsen?
Auf dem Stimmzettel stehen bei der Zweitstimme (rechte Spalte) die Parteien mit ihren Landeslisten.
Die Landesliste ist die Kandidat_innenliste einer Partei. Darauf hat die jeweilige Partei die Reihenfolge ihrer Kandidat_innen festgelegt. Falls die Partei ausreichend Zweitstimmen erhält (Fünfprozenthürde), um in den Bundestag einzuziehen, dann wird diese Reihenfolge wichtig: Denn sie bestimmt, wer von den Kandidat_innen zuerst einen Platz im Bundestag bekommt. Es heißt Landesliste, weil die Parteien für jedes Bundesland eine eigene Liste haben können.
In Niedersachsen sind 16 Parteien mit ihrer Landesliste zur Wahl zugelassen worden.
Auf dem Stimmzettel stehen diese Parteien in folgender Reihenfolge in der rechten Spalte:
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
- Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
- BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
- Freie Demokratische Partei (FDP)
- Alternative für Deutschland (AfD)
- Die Linke (Die Linke)
- PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
- Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,
Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) - FREIE WÄHLER Niedersachsen (FREIE WÄHLER)
- Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
- Volt Deutschland (Volt)
- Partei der Humanisten – Fakten, Freiheit, Fortschritt (PdH)
- Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
- BÜNDNIS DEUTSCHLAND (BÜNDNIS DEUTSCHLAND)
- Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
Quelle: Niedersächsischer Landeswahlleiter
Und für was stehen diese Parteien? Auf der Webseite „Wer steht zur Wahl?“ der Bundeszentrale für politische Bildung findest Du die Kurzprofile der Parteien.
(LpB)
Was ist ein Mandat?
Mandat bedeutet „Auftrag“. Politiker_innen, die gewählt werden und als Abgeordnete in den Bundestag einziehen können, bekommen von ihren Wähler_innen einen Auftrag: Sie sollen die Interessen der Wähler_innen beziehungsweise des Wahlkreises im Parlament vertreten. Sie erhalten ein Mandat – und damit auch einen Sitz im Parlament.
(LpB)
Personalisierte Verhältniswahl – was heißt das konkret?
Der Bundestag wird nach den Regeln der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Jede Partei erhält so viele Sitze (Mandate) im Bundestag, wie es ihrem Anteil an Zweitstimmen entspricht – deshalb „Verhältniswahl“. „Personalisiert“ ist die Wahl, da mit den Erststimmen auch Kandidierende aus den Wahlkreisen direkt gewählt werden. Von den 630 Bundestagsmandaten werden bis zu 299 in den Wahlkreisen als Direktmandate vergeben. Welche Kandidierenden einen Sitz erhalten, wird für jedes Bundesland getrennt ermittelt.
Die Mandate werden zuerst an die Kandidierenden verteilt, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen und landesweit die besten Ergebnisse ihrer Partei erzielt haben. Stehen einer Partei aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen mehr Mandate zu, als sie Wahlkreise gewonnen hat, werden diese nach ihrer Landesliste vergeben. Wenn mehr Kandidierende einer Partei Wahlkreise gewonnen haben, als der Partei Sitze aufgrund der Zweitstimme zustehen, wird den Wahlkreisgewinnern mit den schwächsten Erststimmenergebnissen kein Sitz zugeteilt.
(HLZ)
Was ist mein Wahlkreis? Und worin besteht der Unterschied zum Wahlbezirk?
Ganz Deutschland – und damit auch Niedersachsen – ist für die Wahl in Wahlkreise eingeteilt. Für jeden Wahlkreis wird nach der Wahl ein_e Direktkandidat_in in den Bundestag entsendet, damit jeder Wahlkreis dort vertreten ist. Um die Stimmabgabe für alle Wähler_innen zu ermöglichen und lange Anfahrtswege zu vermeiden, werden diese Wahlkreise für die Organisation der Wahl wiederum in kleinere Wahlbezirke aufgeteilt. Ein Wahlbezirk hat also eher einen organisatorischen und keinen politischen Hintergrund. In jedem Wahlbezirk gibt es dann einen Wahlraum, in dem gewählt wird. Der steht auch auf Deiner Wahlbenachrichtigung.
Und hier kannst Du sehen, welche Gemeinden zu welchem Wahlkreis in Niedersachsen gehören.
(LpB)
Mein Stimmzettel ist gelocht! Die obere rechte Ecke ist abgeschnitten! Ist er ungültig?
Nein, der Stimmzettel ist gültig. Alle Stimmzettel sind einheitlich an der rechten oberen Ecke entweder gelocht oder abgeschnitten. Diese Markierung ist für die Nutzung von Stimmzettelschablonen notwendig.
Immer wieder kurz vor einer Wahl wird die Falschinformation verbreitet, dass Stimmzettel, die an der rechten oberen Ecke einen schrägen Schnitt oder eine Lochung aufweisen, ungültig seien und absichtlich in Umlauf gebracht würden, um Stimmen ungültig zu machen. Das ist falsch. Der Stimmzettel ist gültig.
Alle Stimmzettel haben diese Markierung, damit blinde oder sehbehinderte Wähler_innen eine Stimmzettelschablone nutzen können. Die Stimmzettelschablone hat nämlich die gleiche Markierung. So können Schablone und Stimmzettel einfach übereinandergelegt werden – das ermöglicht Wähler_innen mit einer Sehbehinderung, eigenständig und ohne Vertrauensperson ihre Stimme abzugeben.
Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin findest Du weitere Informationen zum barrierefreien Wählen.
(LpB)
Ist meine Stimme auch dann wertvoll, wenn meine Partei nicht gewinnt?
Auch wenn die Partei, für die Du stimmst, nicht gewinnt oder sogar den Einzug in den Bundestag verpasst, ist Deine Stimme wichtig. Parteien, die mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, bekommen eine Wahlkampfkostenerstattung vom Staat, auch wenn sie keine Mandate gewonnen haben. Die Abgeordneten im Bundestag, die nicht zu den Parteien der Regierungsmehrheit gehören, bilden die Opposition. Sie spielen eine wichtige Rolle in einem demokratischen Parlament, denn sie beobachten genau, was die Regierung macht. Eine starke Opposition kann auch Entscheidungen des Bundestags beeinflussen. Deshalb sind auch Stimmen für diese Parteien wertvoll.
(HLZ)
Deine Frage ist nicht dabei?
Auf der Webseite der Bundesregierung findest Du noch mehr wichtige Informationen rund ums Wählen: Wahlwissen zur Bundestagswahl 2025

Diese Texte sind durch eine Zusammenarbeit zwischen der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung (HLZ) und der Niedersächsischen Landeszentrale für politische Bildung (LpB) entstanden. Für die Hessische Landeszentrale für politische Bildung wurden die Texte von Tanja Binder verfasst.